Um die Bezeichnung “Brand” oder “Obstwasser” führen zu dürfen, muss die Spirituose mindestens 37,5 % Alkohol enthalten.
Auch ein Geist muss wenigstens 37,5 % Alkohol enthalten, entsteht aber nicht durch den üblichen Brennvorgang und es wird kein Zucker zugesetzt. Beerenobst und Wildfrüchte (Himbeeren, Vogelbeeren, Schlehen, Brombeeren, Heidelbeeren etc.) oder Nüsse eignen sich auf Grund des niedrigen Zuckergehaltes nicht zum Vergären. Deshalb werden sie meist nicht gebrannt, sondern mit Alkohol “überspritet” oder “mazeriert”, d.h. eingeweicht. Dafür darf lediglich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (Monopolalkohol) verwendet werden.
Liköre haben einen Mindestalkoholanteil von 15 % und sind Mischungen aus Alkohol, Zucker und aromagebenden Essenzen wie z.B. Wurzeln, Kräuter, Früchte oder Gewürze. Bei dieser Art von Spirituose wird also Zucker, Glykosesirup oder Honig zugeführt und mit Wasser vermischt. Bei Edellikören ist oftmals der Filterungsprozess aufwendiger oder es erfolgt eine nochmalige Destillation zur Konzentration der Aromen.
Gibt das Verhältnis zwischen Wasser und Alkohol im Produkt an. Die Angabe bezieht sich immer auf 100 Liter. Dies bedeutet, dass 100 Liter eines 40%igen Brandes im Verhältnis aus 40 Liter reinem Alkohol (100%vol) und 60 Liter Wasser besteht. Die Volumenprozentangabe ist immer Temperaturbezogen auf 20°C.
auch Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs genannt. Er ist ein reiner Trinkalkohol (Ethanol) mit 96,2%vol. Hergestellt wird Neutralalkohol aus Getreide oder Kartoffel und ist geruchs- und geschmacksneutral.
ist ein Fruchtmus, welcher mit Hefe angesetzt wird zum Vergären.
Die Hefe wandelt den Fruchtzucker unter Freigabe von Kohlendioxid in Alkohol um.
ist ein Destillat, welches aus vergorener Fruchtmaische gewonnen wurde und als Brand bzw. Wasser bezeichnet wird. Die Bezeichnung Wasser wird meistens im Bezug auf Steinobst verwendet. Mindestalkoholgehalt 37,5%vol.
ist ein Getreidebrand, der mindestens drei Jahre in einem Holzfass gelagert wurde. Mindestalkoholgehalt 40%vol.
ist ein Destillat, bei dem zuckerarme Früchte mit Neutralalkohol übergossen (überspritet) und nach ein paar Tagen abdestilliert werden. Mindestalkoholgehalt 37,5%vol.
ist im besten Fall eine Zusammensetzung aus Fruchtsaft oder einem Mazerat der Früchte oder Kräuter, Sortenalkohol oder/und Neutralalkohol und Invertzucker.
Im schlechtesten Fall wird Neutralalkohol mit Aromen und Invertzucker gemischt. Mindestalkoholgehalt 15%vol und Mindestzuckergehalt 100g/l.
Dies Bezeichnet alles, was nicht der Beschreibung von Brand/Wasser, Likör oder Geist entspricht.
ist eine Siruplösung, bei welcher man Haushaltszucker unter Beigabe von Zitronensäure in Wasser aufkocht, um ihn in Saccharose und Fruktose aufzuspalten.
Um ein Mazerat herzustellen, werden Früchte oder Kräuter über mehrere Tage / Wochen mit meist hochprozentigem Alkohol angesetzt. Hierbei werden die Aromastoffe der Früchte durch einweichen ausgezogen. Dabei ist es egal, ob man Neutral- oder Sortenalkohol verwendet.
ist jedes Destillat, welches in einer Kleinbrennerei aus lediglich einer Frucht hergestellt wird.
besteht vor allem aus Methanol, sowie aus Acrolein und Acetaldehyd und ist toxisch. Typisch für den Vorlauf ist der stechende Geruch nach UHU.
wird auch Herzstück des Destillates genannt und besteht aus Ethanol (C2H5OH), verschiedenen Fruchtester und Aromen. Beim Brennvorgang sollte er mild und mit breiten, fruchtigen Aromen herausfließen und am Ende der Destillation um die 80%vol vorweisen. Dann kann man sicher gehen, dass saubere und reife Früchten verarbeitet, ein sauberer Gärverlauf und eine ordungsgemäße Destillation durchgeführt wurde.
besteht hauptsächlich aus Propanol und Butanol, auch Fuselöle genannt. Für ihn ist der muffige Geruch nach alten Putzlappen typisch, besonders im geleerten Glas.